Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGBs sind Vertragsbestandteil.
                             
Urheberschutz und Nutzungsrechte
Der SIMULATOR-DESIGN erteilte Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch SIMULATOR-DESIGN weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt SIMULATOR-DESIGN, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

SIMULATOR-DESIGN überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

SIMULATOR-DESIGN hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt SIMULATOR-DESIGN zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz
100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Vergütung
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDt/AGD, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist SIMULATOR-DESIGN berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglichen gezahlten zu verlangen.

Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die SIMULATOR-DESIGN für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Fälligkeit der Vergütung
Die von der Firma SIMULATOR-DESIGN gestellten Rechnungen sind ohne Abzug zzgl. der z. Zt. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb 14 Tage nach Erstellungsdatum fällig, auch wenn die im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen dem ursprünglichen Zweck nicht zugeführt werden.

Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von SIMULATOR-DESIGN hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung. 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum von SIMULATOR-DESIGN.

Bei Zahlungsverzug kann SIMULATOR-DESIGN Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie Umarbeiten oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDt/AGD gesondert berechnet.

SIMULATOR-DESIGN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, SIMULATOR-DESIGN entsprechende Vollmacht zu erteilen.

Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

SIMULATOR-DESIGN ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat SIMULATOR-DESIGN dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch SIMULATOR-DESIGN geändert werden.

Haftung
SIMULATOR-DESIGN verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. SIMULATOR-DESIGN haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

SIMULATOR-DESIGN verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet SIMULATOR-DESIGN für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

Sofern SIMULATOR-DESIGN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. SIMULATOR-DESIGN haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch SIMULATOR-DESIGN.

Für die wettbewerbs- und warenzeichen-rechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeit übernimmt SIMULATOR-DESIGN keine Haftung.

Beanstandungen gleich welcher Art sind binnen 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei SIMULATOR-DESIGN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. SIMULATOR-DESIGN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeit.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann SIMULATOR-DESIGN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann SIMULATOR-DESIGN auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller SIMULATOR-DESIGN übergebener Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber SIMULATOR-DESIGN von allen  Ersatzansprüchen Dritter frei.

Allgemeines
Die oben aufgeführten Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle an SIMULATOR-DESIGN erteilten Aufträge. Die AGB`s gelten bei der Geschäftsaufnahme mit SIMULATOR-DESIGN als stillschweigend anerkannt.

Schlußbestimmungen
Erfüllungsort ist Mainz. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.